Änderung bei Listenhunden
Die Old English Bulldogs sowie der Miniatur-Bullterrier (sofern er die Größe von 35,5 cm überschreitet) werden durch Veröffentlichung der Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz im Ministerialblatt (MBl. NRW.) in Nordrhein-Westfalen zu Listenhunden: